Risikovorsorge
Schäden, die aus Hochwasser, Starkregenereignissen, Kanalrückstau und Grundwasser entstehen, sind vom Gebäudeeigentümer bzw. -besitzer zu tragen. Es besteht für öffentliche Finanzhilfen durch den Bund, die Länder und die Gemeinden keine gesetzliche Verpflichtung. Derartige Finanzhilfen werden zwar in Ausnahmefällen gewährt, die Betroffenen sind aber gut beraten, sich nicht darauf zu verlassen, sondern eine eigene Risikovorsorge zu treffen.
Hierfür können finanzielle Rücklagen gebildet oder Versicherungen abgeschlossen werden.
Versicherungen decken in der Regel nicht alle Gefahren und Schäden ab.
Schäden aus Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die Hausratversicherung deckt die aus den vorgenannten Ursachen resultierenden Schäden am Hausrat ab. Für Gewerbebetriebe gibt es vergleichbare Versicherungen. Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrechungen können ebenfalls versichert werden.
Dagegen zählen die Folgen von Überschwemmungen aus Flusshochwasser und Starkregenereignissen sowie von Kanalrückstau zu den Elementarschäden, die nur durch Zusatzpolicen zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung abgedeckt werden können. Allerdings werden Gebäude, die unmittelbar an einem Fluss liegen und mit hoher Häufigkeit von Hochwasser betroffen sind, sehr genau auf Ihre Versicherbarkeit hin überprüft und erhalten ggf. keinen Versicherungsschutz. Der Schaden tritt hier nicht mehr unerwartet ein und der Versicherungsschutz ist deshalb im üblichen Kostenrahmen nicht möglich.
Schäden aus direkter Grundwassereinwirkung sind grundsätzlich nicht versicherbar. Werden Schäden jedoch durch sogenanntes Qualmwasser verursacht, d.h. durch Grundwasser, welches an die Geländeoberfläche gestiegen ist, dann werden derartige Schäden so behandelt, als würden sie aus Überschwemmungen resultieren.