Vorsorgemaßnahmen

Das Wasserhaushaltsgesetzt regelt, inwieweit jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet ist:
Zitat §5, WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz):

"Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachhaltigen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen."

Es gibt vier Maßnahmengruppen im Umgang mit Gefahren aus Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten:

Einen wichtigen Bestandteil der Vorsorge bildet weiterhin die Verhaltensvorsorge sowie für Gewerbebetriebe die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen.