Alarm- und Einsatzplan für Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende können den Hochwasserpass unter der Voraussetzung erwerben, dass für den Betrieb ein Alarm- und Einsatzplan aufgestellt wurde.

Der Alarm- und Einsatzplan muss mindesten die folgenden Angaben enthalten:

  • Über welche Medien werden Information über bevorstehende Hochwasser und Unwetter erhalten?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Informationen auch an die maßgeblichen Personen gelangen?
  • Welche Betriebsangehörige sind zu unterrichten bzw. in die Gefahrenabwehr einzubeziehen?
  • Wer koordiniert die erforderlichen Maßnahmen?
  • Welche Maßnahmen sind in welcher Reihenfolge mit welchen Zeitvorgaben von wem durchzuführen?
  • Sofern der Betrieb eingestellt werden muss: Wie wird die Betriebsfähigkeit des Betriebs nach Abschluss des Schadensereignisses wieder hergestellt?
  • Sofern der Betrieb eingestellt werden muss: Wer gibt die Freigabe zur Wiederaufnahme des Betriebs?

Damit die Hochwasserschutzeinrichtungen wirkungsvoll eingesetzt werden können, müssen sie im Ereignisfall verfügbar und funktionsfähig sein und von den Einsatzkräften bedient werden können. Deshalb ist die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einrichtungen in einer Notfallübung mit den vorgesehenen Einsatzkräften einmal jährlich zu überprüfen. Dabei sind auch die Einsatzkräfte zu schulen. Die regelmäßige Wartung der Einrichtungen ist zu organisieren.
Der Sachkundige wird hierzu im Hochwasserpass eine entsprechende Notiz eintragen