Nachgeben

Bei dieser Maßnahme wird das Eindringen von Wasser bewusst zugelassen. Gleichzeitig werden die betroffenen Räume derart genutzt und ausgestattet, dass Schäden möglichst gering bleiben. Es sollten wasserverträgliche Boden- und Wandbeläge verwendet werden. Das Mobiliar sollte leicht und schnell zu räumen sein.

Nachgeben ist dann unvermeidlich, wenn das Aufschwimmen von Gebäuden oder das Aufbrechen von Kellerböden zu befürchten ist. Der von unten auf ein Gebäude wirkende Wasserdruck ist immens. Wenn sich der Wasserspiegel eines Hochwassers nur 1 m höher als die Kellersohle einstellt, wirkt auf den Kellerboden bereits pro qm ein Kraft von 10 KN, was einem Gewicht von 1 to pro qm entspricht. Parkhäuser in Flussnähe beispielsweise werden geflutet, wenn sie infolge des bei Flusshochwasser ansteigenden Grundwassers aufschwimmen würden. Kellerböden in Wohnobjekten sind in der Regel nicht auf Wasserdruck von unten bemessen. Werden die Keller bei ansteigendem Grundwasserspiegel nicht geflutet, besteht bei derartigen Objekten die Gefahr, dass der Kellerboden versagt und aufbricht.

Sollte infolge eines Hochwassers in Ihren Keller Grundwasser über den Kellerboden oder die Kellerwände eindringen, so lassen Sie dies so lange zu, wie das Hochwasser anhält. Ein frühzeitiges Abpumpen des Wassers könnte Schäden am Kellerboden oder den Kellerwänden verursachen.

Sollte Ihr Keller wasserdicht ausgebildet sein, so finden Sie heraus, bis auf welchen Wasserstand der Kellerboden bemessen ist. Hierzu finden Sie möglichweise Angaben in den statischen Berechnungen Ihrer Baugenehmigung. Bei höheren Wasserständen sollten Sie den Keller selbst fluten. Hierzu eignet sich am besten Leitungswasser.