Ausweichen

Das Prinzip dieser Maßnahmengruppe: ein Gebäude wird dort platziert oder angeordnet, wo kein Wasser hingelangen kann. Streng genommen können diese Maßnahmen nur bei Neubauten angewendet werden. Beispiele sind die Herstellung eines Gebäudes auf einer Anhöhe, das Bauen ohne Keller, der vollständige Rückzug aus Flussauen oder das Aufständern von Gebäuden.
Auf einzelne Gegenstände und Gebäudeeinrichtungen können die Maßnahmen auch nachträglich angewendet werden. Beispielsweise können Haushaltsgroßgeräte, Öltanks etc. nachträglich auf einen hohen Sockel gestellt oder aufgeständert werden. Der Verteiler der Elektroinstallation kann auch nachträglich in höhere Stockwerke verlegt werden. Eine Gefährdung wird dadurch verhindert oder vermieden.

Kuppenlage

In ein auf einer Kuppe gelegenes Gebäude dringt kein Regenwasser aus Starkregen und Sturzfluten ein. Ein Gebäude kann auf einer natürlichen oder künstlichen Kuppe errichte werden. Eine um ein Gebäude herum hergestellte Anschüttung stellt auch eine Kuppenlage dar. Bei der Gestaltung der Kuppe ist darauf zu achten, dass kein Gefälle zum Haus hin besteht.

Gebäude auf Stelzen, aufgeständertes Gebäude

In Gebäude auf Stützen oder Stelzen dringt kein Wasser ein, solange das Wasser nicht höher als die niedrigste Eintrittsöffnung ins Gebäude ansteigt.