Verhaltensvorsorge
Sollte Ihr Gebäude durch Hochwasser oder Starkregen/Sturzfluten gefährdet sein, empfiehlt es sich, die folgenden Verhaltensregeln zu beachten:
Regeln für angemessene Gebäude- und Geländenutzung
- Die Ausstattung von gefährdeten Räumen sollte eine mögliche Wassereinwirkung berücksichtigen. Das bedeutet, dass die verwendeten Baustoffe, Boden- und Wandbeläge wasserverträglich sein sollten (vgl. Tabelle geeignete Baustoffe). Zudem sollte auf die Ausstattung mit wertvollen Möbeln oder Geräten verzichtet werden; also keine Sauna, Fitnessräume, Schlafzimmer o.ä. in wassergefährdeten Räumen unterbringen. In den Räumen sollten nur Gegenstände aufbewahrt werden, die schnell geräumt werden oder der Wassereinwirkung standhalten können.
- Urkunden, Wertpapiere und persönliche Erinnerungsstücke sollten nicht in wassergefährdeten Räumen aufbewahrt werden.
- Öltanks sind gegen Auftrieb zu sichern, sofern sie in wassergefährdeten Räumen untergebracht sind und nicht anderweitig platziert werden können.
- Gegenstände, die von einem Hochwasser fortgetragen werden können, sind gewässerfern zu lagern oder gegen Auftrieb zu sichern. Jeder Grundstückseigentümer haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung von Gegenständen auf seinem Grundstück verursacht werden.
Persönlicher Notfallplan
- Die Aufstellung persönlicher Notfallpläne ermöglicht den Betroffenen eine zielgerichtete Vorbereitung auf ein erwartetes Hochwasser oder Unwetter.
- Notfallpläne sollten Folgendes regeln:
- Über welche Medien werden Informationen über bevorstehende Hochwasser oder Unwetter beschafft?
- In welcher Reihenfolge werden Mobiliar und andere Gegenstände aus den wassergefährdeten Räumen entfernt bzw. gegen Aufschwimmen gesichert?
- Wann wird welche mobile Vorsorgemaßnahme ergriffen? Wer ist für die einzelnen Tätigkeiten zuständig? Wer kann im Notfall helfen? Wie ist diese Person zu erreichen?
- Unter welchen Bedingungen wird ein planmäßiges Fluten von Räumen zugelassen?
- Falls Sie mobile Schutzsysteme für Ihr Gebäude verwenden: regeln Sie, wer für die Wartung und Instandhaltung des Systeme zuständig ist und wer die Systeme im Ereignisfall montiert; überprüfen Sie regelmäßig die Funktionstüchtigkeit; führen Sie regelmäßig Übungen durch, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.
- Regeln Sie auch, wer in Ihrere Abwesenheit, z.B. Urlaub oder Arbeit, für die einzelnen Maßnahmen zuständig ist.
- Durch richtiges und zielgerichtetes Handeln kann ein großer Teil der Schäden verhindert werden. Deshalb sind die Notfallpläne mit großer Sorgfalt aufzustellen. Ein Austausch mit den Nachbarn sollte gepflegt werden. Möglicherweise ist es empfehlenswert, in Nachbarschaftshilfe für mehrere Objekte gemeinsam einen Notfallplan aufzustellen.
Regeln für Vorwarnung und Reaktionszeiten
- An großen Flüssen kann die Hochwasserentwicklung mit genügend Vorlaufzeit von mehreren Stunden bis Tagen vorhergesagt werden. Den Betroffenen bleibt in der Regel genügend Zeit, um zu reagieren. Die Betroffenen sollten sich über die Nachrichten oder andere Quellen Informationen über die zu erwartenden Wasserstände verschaffen und bei Bedarf die notwendigen Maßnahmen ergreifen, die im Notfallplan geregelt sind.
- Sofern ein Flussgebiet durch Hochwasserdeiche geschützt ist und diese zu versagen drohen, wird hierzu auch in der Regel durch die Nachrichten informiert. Die Betroffenen sollten auch zu diesem Risiko in dem persönlichen Notfallplan Vorsorge getroffen haben.
- An kleinen Flüssen und Bächen kann es insbesondere nach starken Regenfällen innerhalb weniger Minuten zu starken Abflüssen kommen. Auch Sturzfluten auf Straßen, die aus Starkregenereignissen entstehen, können innerhalb kürzester Zeit auftreten. In der Regel können die Betroffenen dann nicht mehr zeitnah auf die Situation reagieren. Um dennoch vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, die Wettervorhersagen insbesondere hinsichtlich starker und ergiebiger Niederschläge zu beobachten. Der Deutsche Wetterdienst betreibt eine Informationsplattform zur Vorhersage von Unwettern, die für das gesamte Bundesgebiet landkreisscharf vorhergesagt werden (http://www.dwd.de/warnungen).
Persönliche Schutzausrüstung
Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören:
- Gummistiefel, ggf. Wathose
- Notverpflegung (Essen und Trinken) für zwei Tage
- Taschenlampe (einschließlich Ersatzbatterien), Kerzen, Feuerzeug
- notwendige Medikamente
Folgendes könnte angeschafft werden:
- Besen, Schieber, Schaufeln zum Entfernen von Schlamm und Geröll aus betroffenen Räumen
- Tauchmotorpumpe (evtl. gemeinsam mit Nachbarn; doch Vorsicht: nur verwenden, wenn das leer zu pumpende Gebäude nicht unter Auftrieb steht)
- Sandsackbefüllvorrichtung, Vorrat an Sandsäcken und Sand zum Befüllen